Steuerliche Behandlung der Garantiezusage des Kfz-Händlers Fristverlängerung zum 1. Januar 2022 gemäß BMF-Schreiben vom 18. Juni 2021

Schreiben zur geänderten steuerlichen Behandlung der Garantiezusage des Kfz-Händlers. In einem weiteren BMF-Schreiben vom 18.Juni 2021, wurde die Einführungsfrist auf den 1.Januar 2022 verlängert, nicht zuletzt dank der Intervention der Versicherer und Interessenverbände.

Neben der Fristverlängerung, geben erste Gespräche mit Experten und Signale aus dem BMF berechtigte Hoffnung, dass unter bestimmten Voraussetzung Chancen für die Fortführung des Garantiemodells bestehen.

Bei Real Garant arbeiten wir weiterhin daran, die Auswirkungen des BMF-Schreibens gemeinsam mit Spezialisten, Interessenvertretern und den Branchenverbänden zu minimieren und Lösungsansätze zu erarbeiten.

Wir verfolgen die rechtliche Entwicklung und sind kontinuierlich mit Gremien und Experten im Austausch. Über Neuigkeiten informieren wir Sie auch weiterhin. Denn uns bewegt, was Sie bewegt.

Ihre Real Garant

Beide Schreiben haben wir hier für Sie ablegen:

BMF-Schreiben vom 11.05.2021

BMF-Schreiben vom 18.06.2021