Daten zur Schadenabwicklung
HINWEIS nach § 28 Abs.4 VVG
Eine grob fahrlässig oder vorsätzlich falsche oder unterlassene Beantwortung nachfolgender Fragen kann zu (vollständiger oder teilweiser) Leistungsfreiheit führen.
Eine grob fahrlässig oder vorsätzlich falsche oder unterlassene Beantwortung nachfolgender Fragen kann zu (vollständiger oder teilweiser) Leistungsfreiheit führen.